Wer übernimmt die Kosten?
Gute unterstützung soll möglich sein –
ich helfe Ihnen gerne, die passenden Möglichkeiten zu finden

Entlastungsbetrag §45b SGB XI
Bei Pflegegrad 1-5 stehen Ihnen monatlich 131€ für Unterstützung im Alltag zur verfügung
Verhinderungspflege
Wenn die pflegende Person eine Auszeit benötigt, können Leistungen der Verhinderungspflege genutzt werden
Direkte Abrechnung
Als anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI rechne ich die Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Für Sie ohne zusätzlichen Aufwand
Selbstzahler
Meine Leistungen können bei Bedarf auch privat in Anspruch genommen werden
Sie sind sich unsicher, was Ihnen zusteht?
Ich berate sie gerne persöhnlich und unkompliziert